Der Lageplan ist Voraussetzung für eine rechtssichere Planung, eine problemlose Genehmigung Ihres Bauantrages bei der Baugenehmigungsbehörde und ist das Fundament eines reibungslosen Bauablaufes. Der Lageplan ist nach § 11 Bauvorlagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauVorlVO LSA) auf der Grundlage der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster anzufertigen.

Neben den Grundinhalten wie die Flurstücksgrenzen, die örtlichen Bauvorschriften, Angaben zu den Eigentümern und die vorhandene Geländesituation enthält der Lageplan weitere, für die Projektplanung erforderliche Inhalte. Welche dies im Einzelnen für Ihr Bauvorhaben sind, darüber beraten wir Sie gern.

Natürlich nehmen wir auch den Projekteintrag für Sie vor und prüfen dabei die Einhaltung der Abstandflächen. So vermeiden Sie frühzeitig nachbarschaftliche Einwände, beugen einem Baustopp vor und „alles geht nach Plan“.